Skip to main content

Wenn du in der Logistik arbeitest (als Berufskraftfahrer, Disponent oder Flottenmanager), ist das für dich relevant: die V16 Connected ersetzt die Warndreiecke und hat ein fest markiertes Datum im Kalender. Ab dem 1. Januar 2026 wird sie in Spanien das einzige gesetzlich zulässige Mittel sein, um ein liegengebliebenes Fahrzeug auf der Straße zu sichern.

In diesem Artikel erklären wir dir klar und ohne Umschweife, was die V16 Connected ist, wer sie mitführen muss (und wer nicht, wenn er aus dem Ausland kommt), ab wann sie gilt und wer sie in der Fahrerkabine bereitstellen muss, wenn es um Flotten, Subunternehmer und Selbstständige geht.

Was die V16 Connected ist (und was sie besonders macht)

 

Die V16 Connected ist eine Notfall-Warnleuchte, die:

  1. Ein blinkendes Licht aussendet, um das liegengebliebene Fahrzeug sichtbar zu machen.

  2. Beim Aktivieren automatisch deinen Standort an die Plattform DGT 3.0 sendet, um zusätzliche „virtuelle Sichtbarkeit“ zu erzeugen (Hinweise in Navigationsgeräten, Apps, Anzeigen usw.).

Wichtige Punkte für Berufskraftfahrer:

  • Kein Handy und keine App erforderlich: sie funktioniert vollkommen eigenständig.

  • Sie verfügt über eine integrierte SIM-Karte, und die Vorschriften verlangen mindestens 12 Jahre Konnektivität ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer.

  • Die DGT betont den Hauptgrund: zu vermeiden, dass der Fahrer aussteigen und zum Aufstellen der Warndreiecke auf der Fahrbahn laufen muss – ein deutlich geringeres Unfallrisiko.

Wo sie platziert werden muss und wie man sie anbringt

  • Sie muss leicht zugänglich sein (idealerweise im Handschuhfach).

  • Sie wird an der „höchstmöglichen Stelle“ des Fahrzeugs angebracht; wenn das Dach nicht erreichbar ist (Lkw/Bus), lässt die DGT die Platzierung an der Fahrertür zu.

Ab wann sie in Spanien verpflichtend ist

  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die V16 Connected das einzige gesetzlich zulässige Mittel sein, um liegengebliebene Fahrzeuge zu sichern, und ersetzt die Warndreiecke in Spanien.

  • Bis zu diesem Datum gibt es eine Übergangsregelung (BOE-Vorschrift), in der ältere Lösungen weiterhin erlaubt sind, doch die „Ziellinie“ ist der 01/01/2026.

Wer sie mitführen muss (Logistik und Berufskraftfahrer)

In Spanien stellt die DGT klar: Ab 2026 müssen sie als Fahrzeugzubehör (unter anderem) Fahrzeuge für den Gütertransport mitführen, zusätzlich zu Pkw, Kombifahrzeugen und Bussen.

Auf die Logistik übertragen:

  • Lkw (und nicht-spezielle Fahrzeugkombinationen laut DGT)

  • Transporter / Lieferfahrzeuge

  • Busse

  • Motorräder: nicht verpflichtend, aber aus Sicherheitsgründen empfohlen.

V16 conectada

Internationale Fahrer / ausländische Fahrzeuge: Müssen sie die V16 Connected mitführen?

Hier ist der entscheidende Punkt für Import/Export:

✅ In Spanien zugelassenes Fahrzeug

Auch wenn der Fahrer aus dem Ausland stammt oder das Unternehmen multinational ist: Wenn das Fahrzeug in Spanien zugelassen ist, gilt die spanische Vorschrift, und es muss ab 2026 mit der V16 Connected gesichert werden. Die DGT beschreibt dies als Verpflichtung, das Gerät „im Fahrzeug mitzuführen“.

🚚 In einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug im internationalen Verkehr in Spanien

Die DGT hat eine spezifische Anweisung veröffentlicht: Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind und sich in Spanien im „internationalen Verkehr“ befinden, gelten als regelkonform, wenn sie Warndreiecke (oder ein gleichwertiges Gerät gemäß ihrer Herkunftsvorschriften) mitführen und verwenden.

Zusammengefasst:

  • Spanisches Kennzeichen → V16 Connected (ab 01/01/2026)

  • Ausländisches Kennzeichen im internationalen Verkehr → weiterhin Warndreiecke erlaubt (gemäß den jeweiligen Vorschriften)

Wer sie in Flotten, bei Subunternehmern und Selbstständigen bereitstellen muss

Im professionellen Transport ist es praxisnah (und entspricht am besten den Veröffentlichungen der DGT), sie als Fahrzeugausrüstung zu verstehen – nicht als „Fahrerausrüstung“:

  • Die DGT spricht davon, sie „im Fahrzeug mitzuführen“ und zugänglich im Innenraum (Handschuhfach) aufzubewahren, und die Liste der verpflichteten Fahrzeuge bezieht sich auf den Fahrzeugtyp, nicht auf die Art des Fahrerarbeitsverhältnisses.

Daher in der realen operativen Praxis:

  • Firmenfahrzeug / eigene Flotte: logisch ist, dass das Unternehmen (Halter/Flottenmanager) sie kauft und jedem Fahrzeug zuweist.

  • Subunternehmer: jedes Unternehmen sollte sicherstellen, dass seine Fahrzeuge konform sind – wie bei Warnwesten, Dokumentation usw.

  • Selbstständiger mit eigenem Fahrzeug: üblicherweise stellt der Selbstständige sie selbst bereit (weil die Ausrüstung zum Fahrzeug gehört).

  • Selbstständiger mit Fahrzeug des Unternehmens: hier gilt dasselbe: gehört das Fahrzeug dem Unternehmen, ist es sinnvoll, dass das Unternehmen sie für dieses Fahrzeug bereitstellt.

Praxistipp „aus dem Alltag“, um Probleme zu vermeiden: eine V16 Connected pro Fahrzeug und sie im Abfahrts-Check (Tachograph, Dokumente, PSA …) berücksichtigen.

Datenschutz: was gesendet wird (und was NICHT)

Dieses Thema sorgt für Verwirrung, daher hier die Zusammenfassung basierend auf der offiziellen Quelle:

  • Die V16 Connected sendet beim Aktivieren den Standort des Fahrzeugs sowie eine technische Gerätekennung.

  • Diese Kennung ist weder einer Person noch dem Kennzeichen zugeordnet, und beim Kauf müssen keine personenbezogenen Daten angegeben werden.

  • Solange sie ausgeschaltet ist, überträgt sie keine Daten, und eingeschaltet kann sie nicht zur Rekonstruktion von Bewegungen wie ein „Tracker“ genutzt werden.

Wichtig: Es gilt nicht „irgendeine“. Sie muss zertifiziert sein

Laut DGT sind nur jene Marken und Modelle gültig, die in ihrer offiziellen Liste als zertifiziert aufgeführt sind: offizielle Liste.

Leave a Reply